30 Jahre AEV: Tag der offenen Tür am 10.06. in Freienhufen

Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums lädt der AEV interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 10. Juni 2023, zum Tag der offenen Tür ins Bio-Energie-Zentrum nach Freienhufen ein.
Vor Ort erwarten die Gäste von 10 bis 16 Uhr einen spannenden Tag mit Führungen durch die Entsorgungsanlagen, Infoständen zur Abfallentsorgung, Vorführungen von Entsorgungstechnik sowie Abfalltrennspiele für Groß und Klein. Darüber hinaus wird es Kinderattraktionen wie Hüpfburgen sowie abwechslungsreiche Mitmach-Aktionen geben. Der AEV freut sich auf viele interessierte Bürger aus dem Verbandsgebiet.
Weitere Informationen zum Tag der offenen Tür: www.schwarze-elster.de/30-jahre-aev.

Kontaktdaten: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit,
Björn Naumann, Tel: 0 35 74 46 77 131, E-Mail: b.naumann@schwarze-elster.de

Verhalten auf Friedhöfen

Sehr geehrte Grabnutzungsberechtigte,
sehr geehrte Angehörige

es gibt auf den Friedhöfen des Amtes Ruhland verschiedene Möglichkeiten, um einen verstorbenen Angehörigen würdevoll beisetzen zu lassen.
Eine bisher sehr gern in Anspruch genommene Anlage, ist die namentlich benannte Urnengrabanlage mit Stele.

Seit einiger Zeit wird festgestellt, dass von einigen Angehörigen der dort beigesetzten Personen viele Dinge abgelegt werden, die später von den Verursachern weder mitgenommen noch entsorgt werden.
Es handelt sich vorwiegend um Figuren, Steine und Kerzen, aber auch um unzählige leere Vasen.
Ich möchte hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass Sie als Grabnutzungsberechtigter diese Grabanlage mit Pflege durch das Amt Ruhland gewählt haben.
Es ist unzulässig auf dieser Grabanlage Pflanzen einzubringen, Grabgestecke abzulegen oder die Pflanzen mit Reisig zu zudecken.
Das gleiche gilt auch für die anonyme Gemeinschaftsgrabanlage (UGA). In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass das Ablegen von Blumen oder ähnlichem direkt auf der Wiese nicht erlaubt und die Friedhofsmitarbeiter angehalten sind, dies täglich zu beräumen.

Gemäß § 25 Absatz 8 der zurzeit gültigen Friedhofssatzung des Amtes Ruhland, ist die Herrichtung und Pflege der anonymen und teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen durch Angehörige der Beigesetzten nicht gestattet und erfolgt ausschließlich durch Bevollmächtigte des Friedhofsträgers.
An den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen dürfen neben dem üblichen Grabschmuck im Rahmen der Beisetzungszeremonie keine Einsteckvasen in die Erde gesteckt, Pflanzschalen, Gestecke oder Figuren abgelegt oder Pflanzen jeglicher Art eingepflanzt werden.
An den teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen (Stelen) darf lediglich eine Einsteckvase, eine kleine Grabschale oder ein kleines Grabgesteck abgelegt werden. Zum Schutz der Anpflanzungen sollte der Bereich der Einfassung zum Abstellen / Ablegen genutzt werden. Ausnahmen werden zu Totensonntag zugelassen.
Unberechtigt abgelegter Grabschmuck wird umgehend durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.
Der Friedhofsträger ist nicht verpflichtet die Sachen sicher zu stellen oder aufzubewahren.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 31 Friedhofssatzung mit Geldbußen ab 10,00 € bis 1.000,00 € bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis zu 500,00 € geahndet werden.

gez.
Konzack
Amtsdirektor

Holzfeuer im Freien

Lange Zeit war es ein vertrautes und zu Recht oft ungeliebtes Bild: Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle verbrannt wurden. Von einer einzelnen Feuerstelle aus verteilten sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke.

Mittlerweile ist im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.

Ausnahmen hiervon können Sie beim Amt Ruhland, Amt für Ordnung und Soziales, beantragen (z.B. Osterfeuer, Maifeuer).

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, ist dies besonders wichtig.

Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden.

Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen.

Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Flyer – https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz.

Information

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten

Beteiligung

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/survey123/share/3a6d66cc8552489b87d7cf2a36f559ab

 

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in jeder Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Senftenberg und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Amtsausschuss des Amtes Ruhland und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließen die Kandidatenliste, damit der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 daraus die Haupt- und Ersatzschöffen wählen kann.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind:

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)
  • Religionsdiener

Schöffen sollten insbesondere

  • über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen
  • im hohen Maße unparteilich sein sowie
  • über geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung verfügen

Alle interessierten Bürger, die sich für die fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung stellen wollen, können sich noch bis zum 15.03.2023 beim Amt Ruhland, Amt für Ordnung und Soziales, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 01945 Ruhland bewerben.

Bewerbungsunterlagen können Sie hier heruntergeladen:

35.b_ Endfassung Bewerbungvordruck Erwachsenenschöffen (PDF, 200kB)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de

Sperrung Brückenbauwerk über das Ruhlander Schwarzwasser (Lange Straße) für den Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund von festgestellten Mängeln am Brückenbauwerk ist die Brücke das Schwarzwasser (Lange Straße) ab sofort für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Daher ist lediglich den Fußgängern und den Fahrradfahrern die Überfahrt erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen ist eine Haftung durch die Stadt Ruhland ausgeschlossen.

Seitens des Bauamtes werden derzeit die Kosten für die Instandsetzung der Brücke geprüft. Diese soll nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel schnellstmöglich erfolgen.

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022

Alle aktuellen Informationen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sier hier –> https://www.osl-online.de/asp

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022 finden Sie hier -> https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/134db837347f16f4f89010c09e9e13138398/20221222_tsav_asp_sperrzone_i___ii___kerngebiet___weisse_zone___schutzkorridor.pdf

Merkblatt für Kadaversammelstellen Dez.2022 (PDF, 330Kb)

Ankündigung Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab Donnerstag, den 01. Dezember 2022, sind autorisierte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom in Ruhland unterwegs, welche die Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der strengen COVID-Bestimmungen besuchen und auf Wunsch beraten – wie etwa zu den modernen Glasfaser-Anschlüssen. Die professionell geschulten Kundenberater sind an dem Outfit der Deutschen Telekom zu erkennen und weisen sich entsprechend mit einem Lichtbildausweis und einem Autorisierungsschreiben aus. Für weitere Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an die folgende Autorisierungs-Hotline der Deutschen Telekom wenden. Hier kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer, die auf den Ausweisen zu finden ist, direkt autorisiert werden: 0800-8266347. Gerne können Sie bei Rückfragen auch zusätzlich auf den für den Ausbau Ihrer Kommune zuständigen Telekom-Regionalleiter zugehen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Niklas Vogel

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i.A Niklas Vogel
Unternehmenskommunikation / PR-Referent
Telefon: 0211 2000-8453 | Mobil: 0151 54742609
E-Mail: niklas.vogel@ranger.de | Webseite: www.ranger.de

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