Bekanntmachung Stadtverordnetenversammlung Ruhland

Amt Ruhland
Wahlleiterin
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland

Bekanntmachung

Ruhland, 28.06.2024

Herr Thomas Höntsch nimmt die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister an. Demnach geht sein Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Ruhland auf die Ersatzpersonen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen über.

Die nächst folgenden Ersatzpersonen, Herr Oliver Koppelt und Frau Janine Kaiser, haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie ihre Mandate als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nicht antreten werden.

Ich stelle fest, dass die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Morten Weller ist.

Hermann
Wahlleiterin

Ferienzeit ist Reisezeit – aber nicht ohne gültigen Ausweis!

Jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch oft wird dabei ein wichtiges Detail übersehen: Gültige Reisedokumente. Prüfen Sie daher frühzeitig die Ablauftermine von Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass.

Derzeit kommt es bei der Bundesdruckerei zu längeren Produktionszeiten bei Reisepässen (bis zu 8 Wochen).

Wichtig: Informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Urlaubsziels! Aktuelle Informationen für alle Länder stellt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de bereit.

Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin im Einwohnermeldeamt.

Ganz bequem über unseren Online-Kalender (https://www.amt-ruhland.de/amtsverwaltung/aemter/ordnungsamt/einwohnermeldeamt/terminvergabe-einwohnermeldeamt/) oder telefonisch unter Tel. 035752 / 3711).

Bei Express-Bestellungen (Zuschlag 32,00 €) liegt der Reisepass weiterhin nach drei Tagen abholbereit in der Behörde.

Glasfaserausbau in Ruhland geht weiter

Folgende Straßenzüge müssen im Zeitraum 13.05.2024 – 25.06.2024 mit Verkehrseinschränkungen bezüglich Fortführung Glasfaserausbau in Ruhland rechnen:
Am Bach
Bergstraße
Berliner Straße
Brauhausgasse
Brauhausplatz
Elsterbogen
Färbergasse
Feldstraße
Fischerstraße
Gartenstraße
Gutshof
Hospitalstraße
Kirchgasse
Kirchplatz
Lange Straße
Lindenplatz
Marienstraße
Markt
Mittelstraße
Stadtmühle
Wallstraße

Arbeiten an Anlagen der Deutschen Bahn AG

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zeitraum vom 11.05. – 27.05.2024 zwischen Ruhland und Hosena ganztägig Schwellen im Gleis gewechselt werden. Diese Arbeiten sind notwendig,
um die Sicherheit des Schienenverkehrs auch weiterhin gewährleisten zu können.
Trotz des Einsatzes lärmgedämpfter und moderner Gleisbaumaschinen sind ruhestörende Geräusche während der Bauphase leider nicht vermeidbar.
Wir wissen, dass Lärm gerade in den nächtlichen Ruhezeiten störend ist, und setzen alles daran die Baumaßnahme so schnell wie möglich abzuschließen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns per E-Mail unter AVI.Dresden@deutschebahn.com
Ihre Deutsche Bahn
Dresden, 30.04.2024

GlasfaserPlus startet den Glasfaserausbau in Ruhland

Der Startschuss ist gefallen: Die GlasfaserPlus hat mit den Baumaßnahmen begonnen, in deren Rahmen Ruhland einen eigenen Anschluss an die Datenautobahn erhält. Für rund 1.797 Haushalte wird dadurch eine stabile Internetverbindung mit Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) möglich.
Für die Realisierung des Ausbaus arbeitet GlasfaserPlus in Ruhland mit dem Baupartner mih zusammen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung im Glasfaserausbau und wendet moderne Baumethoden an, so dass die Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger auf ein Mindestmaß beschränkt wird.

Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase
Wichtig zu wissen: GlasfaserPlus schließt eine Immobilie kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden während der Ausbauphase einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Dazu benötigt das Unternehmen lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil die Arbeiten dafür auf Privatgrund geschehen.
Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Man bucht bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und kümmert sich um die Genehmigung und die Details. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben.

GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt
Die GlasfaserPlus stellt ihr Netz allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung. Bürger*innen haben damit die freie Wahl, bei welchem Unternehmen sie Internet, Telefon oder Fernsehen buchen möchten. Für den Ausbau in Ruhland hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.
„Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt. Unser Ziel ist, hier bis 2028 vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse zu bauen, so dass immer mehr Menschen von einer schnellen und stabilen Internetverbindung profitieren können“, so Jens Berwig, Chief Commercial Officer bei GlasfaserPlus.

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit der Anschlüsse und zu den Tarifen der Telekom:
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Liebenwerdaer Str. 46, 01979 Lauchhammer
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Schmiedestr. 13, 01968 Senftenberg
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Lauchhammer Str. 60, 04910 Elsterwerda
▪ Telekom Partner Shop MediaTronic, Berliner Str. 4, 03238 Finsterwalde
▪ www.telekom.de/glasfaser
▪ Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei)
▪ Kundenservice Geschäftskunden 0800 3306709 (kostenfrei)

Über die GlasfaserPlus
Die GlasfaserPlus GmbH (www.glasfaserplus.de) ist ein Joint Venture zwischen der Deutschen Telekom und dem IFM Global Infrastructure Fund, das bis 2028 rund vier Millionen Glasfaseranschlüsse im ländlichen Raum sowie klein- und mittelstädtischen Regionen Deutschlands bauen will. Darüber hinaus beteiligt sich das Unternehmen an staatlichen Förderausschreibungen.
Pressekontakt:
Anke Piontek
forvision
Beratung für Marketing, PR und TV
Lindenstr. 14
50674 Köln
tel: 0221-92 42 81 4 -0
fax: 0221-92 42 81 4- 2
mail: piontek@forvision.de

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhland

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ruhland zu der am

19.04.24, um 18:00 Uhr,

stattfindenden Mitgliederversammlung im Versammlungsraum auf dem Sportplatz in 01945 Ruhland, Ortrander Straße recht herzlich ein.

Tagesordnung

TOP 1      Begrüßung der Mitglieder und der Gäste durch den Vorsitzenden der JGR

TOP 2     Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers für die gesamte Versammlung

TOP 2     Bekanntgabe der Tagesordnung

TOP 3     Abstimmung / Beschluss der Tagesordnung

TOP 4     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

TOP 5     Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

TOP 6     Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Vorstandes der JG Ruhland 2023 / 2024

TOP 7     Bericht des Kassenführers zum Jahresabschluss 2023 / 2024

TOP 8     Haushaltsplan für das kommende Wirtschaftsjahr 2024 / 2025

TOP 9     Revisionsbericht der Kassenprüfung

TOP 10   Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung

TOP 11   Beschlussfassung

11.1 zum Bericht des Kassenführers zum Haushaltsplan 2024/2025

TOP 12   Information zum Pachtvertrag JG Ruhland – Eichwald und Elsterwiesen

TOP 13   Bericht der Jagdpächter

TOP 14   Sonstiges / Diskussion

TOP 15   Schließung der Genossenschaftsversammlung

 

gez. Steffen Handrack

Jagdvorstand

 

Hinweis:

Die Vielzahl der auswärtigen Eigentümer, welche per Gesetz Mitglied der Jagdgenossenschaft sind, bitte ich, die Versammlung ebenfalls wahrzunehmen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und eine konstruktive Versammlung.

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Wahlhelfer gesucht

In Vorbereitung der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024 und für die Landtagswahl am 22.09.2024 sucht das Amt Ruhland für die Mitarbeit in einem Urnen- oder Briefwahllokal ehrenamtliche Wahlhelfer (Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzer).

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Mitglied des Wahlvorstands kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist.

Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

Nutzung Sie für die Anmeldung das folgende Formular – Erklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (PDF)

 

Informationen für Wahlhelfende: Informationen für Wahlhelfende | Wahlen Brandenburg

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung Ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal  beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de

Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53
Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und
Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de