Projekt: Stadt Ruhland, Modernisierung Sportplatz Ruhland

Die Stadt Ruhland, vertreten durch das Amt Ruhland, führt derzeit auf dem Sportplatz in Ruhland die Erneuerung der Laufbahn und des umlaufenden Geländers durch. Zudem soll die Schaffung eines Zuschauerbereiches und eines Outdoor – Fitnessparks erfolgen.

Das Vorhaben wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), speziell durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2022 – Maßnahme M07.

Geplant sind im Detail der Ersatzneubau der Randeinfassung und der Neuaufbau der Laufbahn in Form eines Tennenbelages. Das bestehende desolate Barriere-System soll zurückgebaut und durch eine wartungsarme nachhaltige Anlage aus Aluminium ersetzt werden.

Der Zuschauerbereich wird durch die Schaffung einer barrierefreien Zuwegung am Spielfeldrand aufgewertet. Die neu angelegten Aufstellebenen sollen ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und durch Anordnung von in der Höhe versetzt angeordneten Betonelementen ergänzt werden. Dies ermöglicht zwei Sitz- bzw. Stehebenen für das Publikum.

Der Outdoor Fitness Park erhält 11 Geräte mit unterschiedlichsten Ertüchtigungszielen. Die Freifläche wird mit Tiefborden eingeschlossen und die notwendigen Schutzbereiche werden gestalterisch (Materialwechsel bzw. gesonderte Einfassung) kenntlich gemacht. Mit dem Anlegen des Outdoor Fitness Parks soll ein weiteres Angebot geschaffen werden, das Sportbegeisterte unterschiedlichster sportlicher Betätigungsfelder anspricht.

Bauausführendes  Unternehmen ist die Firma Landschaftsbüro Buder aus Schwarzkollm.

Weitere Informationen sind zu erhalten bei: Amt Ruhland, Amt für Bau und Geoinformation

Einladung zur Krabbelgruppe in Ruhland

Die Kita Spurensucher in Ruhland lädt zu Termin für eine Krabbelgruppe ein.

Kinder ab ca. 6 Monate bis 1,5 Jahre. Mittwochs aller 14 Tage.

Folgende Termine stehen zur Verfügung: 17.01.24, 31.01.24, 14.02.24, 28.02.24, 13.03.24, 27.03.24, 10.04.24, 24.04.24

Es ist keine Voranmeldung nötig. Außer guter Laune und Neugier ist Nichts mitzubringen.

Das Team der Kinderkrippe, im Erdgeschoss rechts, freut sich auf Ihren Besuch.

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Voraussichtlich ab 30.10.2023 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf verschiedenen Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen. Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Folgende Straßenzüge sind hiervon betroffen:

Ruhland

Alte Hermsdorfer Straße, Am Anger, Am Bach, Am Dreistein, Am Dürrbachgraben, Am Fließ, Am Fließ (Nr. 22 u. 23), Am Lug, Am Wiesengrund, Anglerweg, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Bergstraße, Berliner Straße, Berliner Straße 20, 20a, 20 b, Birkenweg, Brauhausgasse, Dresdener Straße (Markt bis R.-B.-Str.), Dr.-Otto-Werkmeister-Straße, Ernst-Thälman-Straße, Färbergasse, Feldstraße, Fichtestraße, Fischerstraße, Friedrich-Engels-Straße, Gartenstraße, Glashüttenstraße, Goethestraße, Grenzstraße, Gutshof, Hainweg, Hartwigstraße, Heinrich-Heine-Straße (Stichweg zu Nr. 17a-b), Hermsdorfer Straße, Herschenzmühle, Hospitalstraße, Jägerstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Straße, Kirchgasse, Kirchplatz, Kreuzstraße, Lange Straße, Marienstraße, Marktplatz, Markt, Mittelstraße, Neugrabenweg, Neulandweg, Nordstraße, Ortrander Straße, Parkstraße, Parzellenstraße, Querstraße, Ringstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße (ab Dresdener Straße bis Hartwigstraße), Stadtmühle, Straße des Aufbaus, Theodor-Schmidt-Straße, Vorwerk, Wallstraße, Wiesenstraße

Ruhland GT Arnsdorf

Am Schwarzwasser (ab Brücke bis L.-Jahn-Str.), Am Schwarzwasser (zwischen L55 und Brücke), Dorfaue, Frauendorfer Weg, Guteborner Straße, Kiefernweg, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Straße (Nr.17 u. 17a), Mühlenstraße, Neue Straße, Neue Straße (Nr. 9, 11, 12, 16, 18 u. 20), Waldstraße, Friedhofsweg

Hermsdorf

Eichenweg, Friedensstraße, Gartenstraße, Wiesenstraße, Wuppenweg (bis Abbiegung Wuppenweg)

Hermsdorf GT Lipsa

Grünewalder Straße, Guteborner Straße, Guteborner Straße (Zuwegung zu Nr. 3, 5 u. 7), Jannowitzer Weg, Kastanienallee (7 – 8), Siedlung, Waldstraße

Hermsdorf OT Jannowitz

Dubweg, Forsthausstraße, Ortrander Straße (17-19a), Rohnaer Weg, Strehlens Gasse

Schwarzbach

Biehlener Straße, Friedensstraße, Straße der Freundschaft, Straße der Freundschaft (Stichweg), Straße der Jugend, Waldstraße, Wiesenstraße

Schwarzbach GT Biehlen

Gartenstraße, Ringstraße, Dorfaue (Biehlener Hauptstraße 6, 8 + 12)

Guteborn

Alte Hermsdorfer Straße, Arnsdorfer Straße, Birkenweg, Erlenweg, Friedhofsweg (ab Lindenweg bis K6604), Hauptstraße (Dorfaue), Kurzer Weg, Lindenweg, Parkweg, Schulstraße, Weinbergstraße, Zuwegung Kita

Grünewald

Am Dorfplatz, August-Bebel-Straße, Heidestraße, Mittelweg, Sandstraße, Schwarzbacher Weg, Weststraße

Grünewald GT Sella

Dorfstraße, Dresdener Straße (Verbindungsweg L 57)

Hohenbocka

Dorfaue, Feldstraße, Gartenstraße, Gärtnereiweg, Großer Siedlungsweg, Guteborner Straße, Heidelandstraße, Hermsdorfer Weg, Im Gärtchen, Kleine Gasse, Kleiner Siedlungsweg, Kurze Gasse, Leippsche Straße, Mühlweg, Rosa-Luxemburg-Straße, Sandstraße, Schulstraße, Vorstadt, Waldauenweg, Weinbergstraße, Wesenweg, Wiesenweg

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.

Mehr Informationen finden Sie hier 

Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

In der Stadt Ruhland und den Gemeinden Guteborn und Hermsdorf wurden in den vergangenen Jahren Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft, um die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften zu sensibilisieren. Die Geschwindigkeitsmessanlagen können bereits aus größerer Entfernung die aktuelle Geschwindigkeit anzeigen und das Überschreiten des Tempolimits mit einem grimmig schauenden Smiley begleiten, vorschriftsmäßiges Fahren wird mit einem grünen lachenden Smiley belohnt.

Weiterhin setzt das Amt Ruhland an kritischen Straßen auch ein Verkehrszählgerät ein, dass die Verkehrsströme und Geschwindigkeiten aufzeichnen kann. Nach Auswertung der Daten werden besonders kritische Stellen der Polizei als Schwerpunkte für mögliche Geschwindigkeitskontrollen mitgeteilt.

Im Zeitraum vom 27.04.2023 bis 28.08.2023 erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung in der Badeanstalt (L581). Erschreckend dabei war, dass kein Fahrzeug die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hat. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug 50 km/h, die Maximalgeschwindigkeit 113 km/h.

Auch erreichen uns vermehrt Beschwerden aus dem Bereich Theodor-Schmidt-Straße und Hermsdorfer Straße in Ruhland, dass die dort angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Trotz regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei halten sich leider weiterhin nicht alle Verkehrsteilnehmer an die angeordneten 30 km/h. Anhand der letzten Verkehrszählung im Zeitraum 28.11.2022 bis 04.12.2022 wurde in diesem Bereich eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 44 km/h gefahren, traurigerweise wurde auch eine Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h erreicht.

Auf diesem Weg möchten wir einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer richten, sich an die vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten. Zu schnelles Fahren, gerade auch innerorts, ist kein Kavaliersdelikt. Bitte überdenken Sie Ihre Fahrweise auch mit Blick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gerade Kinder können vom Verkehr ausgehende Gefahren nicht immer richtig einschätzen und geraten so schnell ungewollt in brenzlige Situationen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Amt für Ordnung und Soziales

Deckenerneuerung Theodor-Schmidt-Straße Abschnitt Nord

Die Stadt Ruhland, vertreten durch das Amt Ruhland, möchte im Rahmen der Straßenerhaltung den nördlichen Abschnitt der Theodor – Schmidt – Straße einer Deckenerneuerung unterziehen. Der Zustand des ca. 100 Meter langen Abschnittes vom Anschluss Bernsdorfer Straße bis einschließlich Kreuzung Am Wiesengrund/Querstraße ist durch Risse und Deckenaufbrüche geprägt. Die Deckenerneuerung soll durch Anfräsen des vorhandenen Asphaltpaketes sowie das Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht bewerkstelligt werden.

Bauausführendes  Unternehmen ist die Firma Matthäi Bauunternehmen aus Freienhufen.

Um einen zügigen Baufortschritt gewährleisten zu können ist für den gesamten Baubereich vom 17.07. bis voraussichtlich zum 11.08.2023 eine Vollsperrung vorgesehen. Für diesen Zeitraum ist die Erreichbarkeit der direkt anliegenden Grundstückes eingeschränkt und nur fußläufig möglich. Für alle anderen Straßenzüge ist die Ausfahrt über die Hermsdorfer Straße zur Kamenzer Straße hin möglich. Eigentümer bzw. Anlieger von direkt an das Baufeld angrenzenden Grundstücken sowie das Wohngebiet „Neue Sorge“ haben eine gesonderte Information bezüglich der Zufahrt zu ihren Grundstücken erhalten. Die Zufahrt zum Neulandweg bleibt bautechnisch unberührt.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir Sie bereits im Vorfeld der Maßnahme um Verständnis im Sinne des Vorhabens.

Amt Ruhland, Amt für Bau und Geoinformation

Startschuss für den KulturPass – Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

PRESSEMELDUNG

Startschuss für den KulturPass
Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

Junge Menschen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten mit dem KulturPass ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab dem 14. Juni können sie ihr Budget in der KulturPass-App freischalten und nutzen. Damit unterstützt die Bundesregierung junge Menschen dabei, Kultur vor Ort zu erleben.

„Mit dem KulturPass können Jugendliche das vielfältige kulturelle Angebot in ihren Regionen kennenlernen. Dazu gehören neben Konzerten, Theateraufführungen oder Kinobesuchen auch Bücher oder Tonträger. Davon profitiert auch die Kulturbranche in Südbrandenburg. Die Anbieter aus unserer Region können ihre Veranstaltungen und Produkte auf dem virtuellen Marktplatz in der App anbieten und bei Jugendlichen bekannter machen. Ein wirklich gutes Programm, von dem alle Seiten profitieren!“, sagt Hannes Walter.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellt in diesem Jahr 100 Millionen Euro für den KulturPass zur Verfügung. Das Programm startet im Jahr 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll es fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Die KulturPass-App steht für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenfrei zur Verfügung. Für die Freischaltung des Budgets müssen in der App Alter und Wohnort in Deutschland per Online-Ausweis (deutsche Staatsangehörige), eID-Karte (EU-Staatsangehörige) oder elektronischem Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) nachgewiesen werden. Unterstützung bei der Freischaltung bekommen Jugendliche auf der Webseite www.kulturpass.de und über die Kontaktmöglichkeiten in der App.

Fotos von Hannes Walter zur Veröffentlichung finden Sie hier: https://hannes-walter.spd.de/presse

Kontakt für Rückfragen:

Nathalie Nied
Büroleiterin

Büro Hannes Walter, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-73991
Mail: hannes.walter.ma05@bundestag.de

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Pressemeldung Download PDF Startschuss für den KulturPass

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

Ankündigung
von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: 03249 Sonnewalde — Finsterwalder Straße 32 a
Telefon: 035323 637-0; Fax: 637-25; E-Mail:
info@gwv-sonnewalde.de; Internet: www.gwv-sonnewalde.de

In der Zeit vom 15. Juli 2023 bis zum 28. Februar 2024 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBI. 1, Nr. 5) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI.I/17, [Nr. 28]) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgVVG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und  ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen (Uferbereiche) beträgt im Außenbereich 5,0 Meter von
der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähgutes, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und  Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz oder dem Ordnungsamt Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Sonnewalde, den 10. Mai 2023

Brödno
Verbandsvorsteher

Pressemitteilung – Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

Pressemitteilung
Vom 08.05.2023

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:
– MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
– ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Pressemitteilung als PDF Download


Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie | Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam
Pressesprecherin: Irene Beringer | Tel.: (0331) 866 1509 | Fax: (0331) 866 1726
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