Pflegestrukturplanung Phase zwei – Bürgerforum lädt zur Diskussion

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 20.04.2023
(Nr. 53/2023)

Pflegestrukturplanung Phase zwei – Bürgerforum lädt zur Diskussion

Zur Pflegestrukturplanung OSL werden verschiedene Beteiligungsformate für diverse Altersgruppen miteinander kombiniert, um ein zuverlässiges und aussagekräftiges Bild über die Bedürfnisse, Wünsche und Probleme im Bereich der Pflege zu bekommen. Mit dem Bürgerforum am 09. Mai bekommen nun alle Interessierten die Möglichkeit, sich an der Pflegestrukturplanung zu beteiligen.

Im Rahmen des Bürgerforums soll offen über die Themen Pflege und Gesundheit, Wohnen im Alter sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote diskutiert werden. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie für den Landkreis und die Kommunen, um den absehbaren Herausforderungen begegnen zu können?

Um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und auf Zwischenergebnisse schauen zu können, lädt das Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Interessierte zu einem Bürgerforum ein. Es soll einen offenen Austausch geben, der Probleme aufzeigt, aber auch Ideen und Lösungsvorschläge hervorbringt.

Bürgerforum Pflegestrukturplanung

Wie wollen Sie im Alter wohnen? Bei welchen Tätigkeiten brauchen Sie Unterstützung? Kennen und nutzen Sie die vorhandenen Beratungsangebote? Was macht Ihnen Sorgen und wo sehen Sie Handlungsbedarfe? Ist der Landkreis OSL aus Sicht heutiger und zukünftiger Seniorinnen und Senioren gut aufgestellt? Werden der Landkreis sowie die Ämter, Städte und Gemeinden den Anforderungen ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger gerecht?

am 09.05.2023
um 13:30 Uhr
Großer Sitzungssaal des Landratsamtes, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg

Vorherige Anmeldung erforderlich:

Per Telefon unter 03573 8704163 oder per E-Mail: eva-maria-dinter@osl-online.de

Das Bürgerforum führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg durch.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das ALP Institut mit der Erstellung der Pflegestrukturplanung beauftragt. So erfolgten in diesem Jahr bereits Befragungen der Pflegeeinrichtungen, der Pflegedienste, der Bürgermeister und Amtsdirektoren und es fand eine Bürgerbefragung statt.

Ziel der Pflegestrukturplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vorzuhalten.

Die Alterung der Bevölkerung ist zu einem zentralen Thema der Gegenwart geworden, denn wir altern – und zwar alle. In der Konsequenz nimmt der Unterstützungsbedarf älterer Menschen stetig zu. Um einen Überblick über die Sorgen und Wünsche der älteren Menschen zu bekommen, wurden im Rahmen der Pflegestrukturplanung 5.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre mit einem Wohnort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angeschrieben und befragt. Da über 1.100 Bürgerinnen und Bürger an der Befragung teilgenommen haben, können im weiteren Prozess belastbare Planungen und strukturelle Handlungsempfehlungen für die Pflege in OSL gegeben werden.

Verhalten auf Friedhöfen

Sehr geehrte Grabnutzungsberechtigte,
sehr geehrte Angehörige

es gibt auf den Friedhöfen des Amtes Ruhland verschiedene Möglichkeiten, um einen verstorbenen Angehörigen würdevoll beisetzen zu lassen.
Eine bisher sehr gern in Anspruch genommene Anlage, ist die namentlich benannte Urnengrabanlage mit Stele.

Seit einiger Zeit wird festgestellt, dass von einigen Angehörigen der dort beigesetzten Personen viele Dinge abgelegt werden, die später von den Verursachern weder mitgenommen noch entsorgt werden.
Es handelt sich vorwiegend um Figuren, Steine und Kerzen, aber auch um unzählige leere Vasen.
Ich möchte hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass Sie als Grabnutzungsberechtigter diese Grabanlage mit Pflege durch das Amt Ruhland gewählt haben.
Es ist unzulässig auf dieser Grabanlage Pflanzen einzubringen, Grabgestecke abzulegen oder die Pflanzen mit Reisig zu zudecken.
Das gleiche gilt auch für die anonyme Gemeinschaftsgrabanlage (UGA). In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass das Ablegen von Blumen oder ähnlichem direkt auf der Wiese nicht erlaubt und die Friedhofsmitarbeiter angehalten sind, dies täglich zu beräumen.

Gemäß § 25 Absatz 8 der zurzeit gültigen Friedhofssatzung des Amtes Ruhland, ist die Herrichtung und Pflege der anonymen und teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen durch Angehörige der Beigesetzten nicht gestattet und erfolgt ausschließlich durch Bevollmächtigte des Friedhofsträgers.
An den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen dürfen neben dem üblichen Grabschmuck im Rahmen der Beisetzungszeremonie keine Einsteckvasen in die Erde gesteckt, Pflanzschalen, Gestecke oder Figuren abgelegt oder Pflanzen jeglicher Art eingepflanzt werden.
An den teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen (Stelen) darf lediglich eine Einsteckvase, eine kleine Grabschale oder ein kleines Grabgesteck abgelegt werden. Zum Schutz der Anpflanzungen sollte der Bereich der Einfassung zum Abstellen / Ablegen genutzt werden. Ausnahmen werden zu Totensonntag zugelassen.
Unberechtigt abgelegter Grabschmuck wird umgehend durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.
Der Friedhofsträger ist nicht verpflichtet die Sachen sicher zu stellen oder aufzubewahren.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 31 Friedhofssatzung mit Geldbußen ab 10,00 € bis 1.000,00 € bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis zu 500,00 € geahndet werden.

gez.
Konzack
Amtsdirektor

Sperrung Brückenbauwerk über das Ruhlander Schwarzwasser (Lange Straße) für den Kraftfahrzeugverkehr

Aufgrund von festgestellten Mängeln am Brückenbauwerk ist die Brücke das Schwarzwasser (Lange Straße) ab sofort für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Daher ist lediglich den Fußgängern und den Fahrradfahrern die Überfahrt erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen ist eine Haftung durch die Stadt Ruhland ausgeschlossen.

Seitens des Bauamtes werden derzeit die Kosten für die Instandsetzung der Brücke geprüft. Diese soll nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel schnellstmöglich erfolgen.

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022

Alle aktuellen Informationen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sier hier –> https://www.osl-online.de/asp

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022 finden Sie hier -> https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/134db837347f16f4f89010c09e9e13138398/20221222_tsav_asp_sperrzone_i___ii___kerngebiet___weisse_zone___schutzkorridor.pdf

Merkblatt für Kadaversammelstellen Dez.2022 (PDF, 330Kb)

Ankündigung Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab Donnerstag, den 01. Dezember 2022, sind autorisierte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom in Ruhland unterwegs, welche die Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der strengen COVID-Bestimmungen besuchen und auf Wunsch beraten – wie etwa zu den modernen Glasfaser-Anschlüssen. Die professionell geschulten Kundenberater sind an dem Outfit der Deutschen Telekom zu erkennen und weisen sich entsprechend mit einem Lichtbildausweis und einem Autorisierungsschreiben aus. Für weitere Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an die folgende Autorisierungs-Hotline der Deutschen Telekom wenden. Hier kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer, die auf den Ausweisen zu finden ist, direkt autorisiert werden: 0800-8266347. Gerne können Sie bei Rückfragen auch zusätzlich auf den für den Ausbau Ihrer Kommune zuständigen Telekom-Regionalleiter zugehen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Niklas Vogel

___

i.A Niklas Vogel
Unternehmenskommunikation / PR-Referent
Telefon: 0211 2000-8453 | Mobil: 0151 54742609
E-Mail: niklas.vogel@ranger.de | Webseite: www.ranger.de

Ranger Marketing & Vertriebs GmbH
Wahlerstraße 21 | 40472 Düsseldorf | Germany
Geschäftsführer: Frank Rittmann, Tobias Mehrer
Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Düsseldorf HRB 54794

Bundestagsabgeordneter Hannes Walter startet Telefon-Sprechstunde

Pressemitteilung

Erster Termin findet am 18. Oktober 2022 statt

Der Bundestagsabgeordnete Hannes Walter startet am 18. Oktober eine regelmäßige Telefon-Sprechstunde. Von 18 bis 19:30 Uhr haben Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag die Möglichkeit, zum Hörer zu greifen und mit ihm ins Gespräch zu kommen. Damit werden die Bürgersprechstunden vor Ort in Finsterwalde, Senftenberg, Elsterwerda, Ruhland und Herzberg ergänzt.

„Der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis bildet das Herzstück meiner Arbeit im Bundestag. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist mir ein kurzer Draht zu den Menschen in unserer Region wichtig. Mit einer Telefon-Sprechstunde will ich ihnen die Gelegenheit geben, auf ganz einfachem Weg mit mir ins Gespräch zu kommen. Sie können ihre Fragen zu aktuellen politischen Themen stellen, sich mit ihren Problemen an mich wenden oder sich mit mir über Ideen für unsere Region austauschen“, erklärt Hannes Walter.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Hannes Walter am 18. Oktober von 18 bis 19:30 Uhr unter der Telefonnummer 03531 6083803 erreichen. Weitere Telefon-Sprechstunden sind am 22. November und am 13. Dezember geplant. Wer darüber hinaus in Kontakt treten möchte, kann sich jederzeit an das Wahlkreisbüro in Finsterwalde unter der gleichen Telefonnummer wenden.

Eine Übersicht über alle Bürgersprechstunden in Ruhland, Elsterwerda, Senftenberg und Herzberg sowie über die Telefon-Sprechstunden finden Bürgerinnen und Bürger hier: https://hannes-walter.spd.de/mein-wahlkreis/sprechstunden/

Pressemitteilung_Telefonsprechstunde als Download (PDF, 123KB)

Bürgerinformation zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Im Laufe des Jahres 2022 erfolgt die Bundesweite Umsetzung der Grundsteuerreform für alle Grundstückseigentümer. Die bisherige Ermittlung der Grundsteuer basiert zum größten Teil auf den sogenannten Einheitswerten, welche im Land Brandenburg auf Feststellungen aus dem Jahr 1935 stammen. Aus diesem Grund wird eine Neuerfassung notwendig die für alle Eigentümer und Erbbauberechtigte an einem Grundstück oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb verpflichtend gilt.

Die Steuerverwaltungen werden im Mai und Juni des Jahres 2022 alle Eigentümern und Erbbauberechtigten zur Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform schriftlich informieren. Die Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01.07. – 31.10.2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie eine geeignete Software oder das kostenlosen Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER unter www.elster.de nutzen. Die Erklärungen zur Grundsteuer können nicht gegenüber dem Amt Ruhland abgegeben werden und müssen in vorgenannter Form gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuerhotline unter 0331/20060020 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 16 Uhr und Freitag von 9 – 14 Uhr sowie eine virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung. Erste Informationen können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten. Die Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuersprechtage und Termin für Eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten.

Weitere Informationen, wie z.B. Checklisten welche Daten zu den Grundstücken eingereicht werden müssen, finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Ab dem 18.07.2022 steht für die Bürger die Telefonnummer 035752 – 37 777 beim Amt Ruhland für Anfragen zur Verfügung.

Christian Konzack
Amtsdirektor

Hinweis Parken am Kirchplatz in Ruhland

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Anwohner

wiederholt erreichen das Ordnungsamt Ruhland Beschwerden durch den Abfallentsorgungsverband sowie durch betroffene Anwohner / Gewerbetreibende, dass es im Bereich des Kirchplatzes zu Entsorgungsbehinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge kommt.

Der komplette Bereich des Kirchplatzes ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das Parken ist somit nur in den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Diese sind durch Markierungsnägel gekennzeichnet.

Das Ordnungsamt des Amtes Ruhland wird in diesem Bereich ab sofort verstärkt Kontrollen durchführen und behält sich das Recht vor, falsch parkende Fahrzeuge, insbesondere die die Entsorgungsfahrzeuge behindern, auf Kosten des jeweiligen Halters abzuschleppen.

Bitte nehmen Sie diesbezüglich wieder mehr Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Informieren Sie auch Freunde / Bekannte / Verwandte / Kundschaft usw. darüber, dass zukünftig darauf zu achten ist, dass nur noch in den gekennzeichneten Flächen geparkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert werden.

Ihr Ordnungsamt

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 10.03.2022

(Nr. 32/2022)

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Unabhängig von der aktuellen Relevanz der Katastrophenthematik sollte jeder Bürger auch in anderen Notsituationen, wie Umweltkatastrophen oder Stromausfällen, über grundlegendes Wissen zum richtigen Verhalten und Handeln sowie zur Vorsorge verfügen.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Kriegsgeschehen in der Ukraine zeigt sich neben dem großen Engagement der Bürger in den Hilfsaktionen auch, dass in der Bevölkerung Themen wie das richtige Verhalten im Katastrophenfall und die Notfallvorsorge auf die Agenda gerufen werden. Diese Themen und Fragen rund um Katastrophen und Notsituationen sind für zahlreiche Bürger bisher wenig präsent bzw. relevant gewesen.

Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge?

Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt? Sind Ihre wichtigsten Dokumente griffbereit, wenn ein Feuer Sie aus dem Haus zwingt?

Extreme Wetterlagen, ein Chemieunfall, ein großflächiger Stromausfall oder ein Brand – es gibt verschiedene Notsituationen, die unerwartet eintreten können. Wer in diesen Situationen richtig handelt, kann sich und andere Menschen schützen und Schäden reduzieren.

(https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html)

Diese und weitere Fragen werden kompakt, gebündelt und verständlich im „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beantwortet: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=19

Der Ratgeber umfasst zudem eine Checkliste. In dieser sind zum Beispiel die benötigten Mengen an Lebensmitteln, eine Grundausstattung für die Hausapotheke und Möglichkeiten zur Energieversorgung dargestellt.

Nicht erst und nicht nur der aktuelle Konflikt in der Ukraine sollte die Relevanz dieser Thematik verdeutlichen. Die Broschüre des BBK liegt als Druck-Exemplar in den Kommunen des Landkreises und im Bürgerbüro, Dubinaweg 1 in Senftenberg, aus.